
Mitmachen und gewinnen
So einfach geht's:
- Den perfekten Weinfest-Moment bis 12.07.2023 auf Instagram posten
- @visit.freiburg markieren
- Die Hashtags #freiburgweinfest und #meinweinfestmoment verwenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Social Media-Gewinnspiele
der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG, genannt FWTM, Neuer Messplatz 3, 79108 Freiburg als Veranstalter des Freiburger Weinfests – nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die vom Veranstalter auf der Instagram-Seite www.instagram.com/visit.freiburg/ oder der Facebook-Seite www.facebook.com/visit.freiburg/ durchgeführt werden.
Die Gewinnspiele stehen in keinerlei Verbindung zu Instagram oder Facebook und werden in keinster Weise von Instagram bzw. Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Instagram bzw. Facebook, sondern der Veranstalter. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von der FWTM als Veranstalter zur Verfügung gestellt.
1. Gegenstand
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die vom Veranstalter auf der Instagram-Seite www.instagram.com/visit.freiburg/ oder der Facebook-Seite www.facebook.com/visit.freiburg/ durchgeführt werden.
Die Gewinnspiele stehen in keinerlei Verbindung zu Instagram oder Facebook und werden in keinster Weise von Instagram bzw. Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Instagram bzw. Facebook, sondern der Veranstalter. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich von der FWTM als Veranstalter zur Verfügung gestellt.
2. Teilnahme
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Instagram-User bzw. Facebook-User die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Veranstalters ausdrücklich an. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer* vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt bei 18 Jahren. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein, Gewinne werden nicht ins Ausland verschickt. Die Teilnahme ist nur über eine persönliche Instagram- oder Facebook Anmeldung (den eigenen Instagram- bzw. Facebook-Account) möglich.
Beginn des Gewinnspiels ist das Datum der Veröffentlichung auf der Instagram-Seite www.instagram.com/visit.freiburg/ bzw. der Facebook-Seite www.facebook.com/visit.freiburg/. Die Teilnahme ist nur bis zum jeweils angegebenen Zeitpunkt möglich. Entsprechende Zeiten sind den Angaben zum Gewinnspiel auf der Instagram- oder Facebook-Seite zu entnehmen.
Je nach Gewinnspiel ist eine Teilnahme über das Liken eines Beitrags auf unserer Instagram- oder Facebook-Seite, dessen Kommentierung, der Verwendung eines Hashtags, der Markierung der Instagram-Seite www.instagram.com/visit.freiburg/ bzw. der Facebook-Seite www.facebook.com/visit.freiburg/ oder das Schreiben einer Nachricht an die FWTM als Betreiber der Instagram oder Facebook-Seite möglich. Des Weiteren werden auch Abstimmungen unter den Instagram oder Facebook-Usern zur Ermittlung eines Gewinnerbeitrags durchgeführt (z.B. “Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt”). Welche konkreten Handlungen jeweils erforderlich sind, um an einem Gewinnspiel auf der Instagram-Seite www.instagram.com/visit.freiburg/ oder der Facebook-Seite www.facebook.com/visit.freiburg/ teilzunehmen, kann der Beschreibung des Gewinnspiels in der Chronik der Instagram oder Facebook-Seite entnommen werden.
Eine Teilnahme nach Ablauf des angegebenen Termins zur Auslobung des Gewinns ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der elektronisch protokollierte Eingang beim Veranstalter. Der Veranstalter kann für jegliche technischen Störungen, z.B. etwaige Ausfälle des Telefonnetzes oder Störungen der Server, die eine fristgerechte Teilnahme hindern, nicht verantwortlich gemacht werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Gewinnspielbestandteile aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung zu ändern, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden. Letzteres gilt insbesondere, wenn Fehler der Soft- oder Hardware auftreten und/oder die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund sonstiger technischer oder rechtlicher Gründe nicht mehr möglich ist.
3. Inhalte
Bezüglich der zur Teilnahme am Weinfest-Gewinnspiel mit den Hashtags #freiburgerweinfest und #meinweinfestmoment hochgeladenen Fotos/Bilder und Texte gelten zusätzliche Bedingungen, wie folgt:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos, Videos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Weiter verpflichtet er sich, auf das Recht am eigenen Bild zu achten und keine Fotos von Personen hochzuladen, die ihm nicht ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben. Bei der Aufnahme von Werken Dritter (Architektur, Kunst, Marken etc.) müssen Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte bestehen und eine Nutzungserlaubnis zu diesem Zweck vorliegen.
Hochgeladene Fotos/Bilder oder Texte dürfen keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte tragen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln hat der Teilnehmer eigens für etwaige Rechtsverstöße einzustehen. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter inklusive der erforderlichen Kosten einer Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.
Mit dem Posten des Fotos/Bildes erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Foto/Bild unter Benennung des Teilnehmer-Namens bzw. des Profilnamens veröffentlicht, verlinkt und diskutiert werden kann.
4. Gewinne / Gewinnermittlung
Der Preis wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting bzw. der Website des Freiburger Weinfests (www.freiburger-weinfest.de) angegeben und kann der Instagram-Seite www.instagram.com/visit.freiburg/ oder der Facebook-Seite www.facebook.com/visit.freiburg/ entnommen werden. Dabei werden ausschließlich Sachpreise ausgelobt, deren Auszahlung bzw. Umtausch ausgeschlossen ist. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Gewinnermittlung/-annahme: Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach dem Losverfahren, sollten nicht im Instagram- oder Facebook-Post andere Angaben zur Gewinnermittlung, z.B. – Das Foto mit den meisten “Likes” gewinnt (Abstimmung unter den Usern) – getroffen sein. Beim Losverfahren ermittelt eine Jury der FWTM, bestehend aus mindestens zwei Mitarbeitern unter allen Teilnehmern den Gewinner oder die Gewinnerin.
Ist die Einstellung eigenen Contents zum Zwecke der Teilnahme nicht erforderlich, sondern besteht die Teilnahmehandlung lediglich darin, dass z.B. ein Beitrag zu „Liken“ ist oder eine Frage beantwortet werden soll, entscheidet das Zufallsprinzip. Die Gewinner werden unmittelbar nach Ende des Gewinnspiels ermittelt und über Instagram oder Facebook benachrichtigt.
Der Gewinner hat die Annahme des Gewinns binnen einer in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist nachweislich (per E-Mail) zu bestätigen. Sollte der Gewinner sich nicht in der angegebenen Frist zurückmelden, ist es dem Veranstalter freigestellt, den jeweiligen Gewinn anderweitig zu vergeben. In der Regel wird der Gewinn per Post oder E-Mail zugestellt, daher hat der Gewinner im Falle der Benachrichtigung seine vollständigen Kontaktdaten nebst Postanschrift und E-Mail-Adresse anzugeben. Sollte der Gewinn nicht zugestellt werden, sondern am Orte der Spielstätte abzuholen sein, wird im Rahmen des Postings gesondert darauf hingewiesen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Haftung
Soweit es sich bei dem Sachpreis um Angebote Dritter (touristischer Leistungsträger, Reiseveranstalter etc.) handelt, haftet die FWTM nicht für Nicht- oder Schlechtleistung bzw. vom Gewinner anlässlich der Leistungsinanspruchnahme erlittener Schäden. Es gelten die jeweiligen Geschäfts- bzw. Reisebedingungen der Preissponsoren, etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind an diese zu richten.
Die FWTM haftet als Veranstalter des Gewinnspiels nur für Schäden im Zusammenhang mit der Verlosung, die von Angestellten des Unternehmens vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Als Gewinnanbieter haftet der Veranstalter nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel stehen.
6. Datenschutz
Zum Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels werden vom Gewinner sowie etwaigen Begleitpersonen personenbezogene Daten erhoben. Im Falle eines Gewinns ist der Veranstalter berechtigt, das Instagram-Profilbild oder Facebook-Profil sowie den Namen des Gewinners auf Instagram oder Facebook sowie der Website www.freiburger-weinfest.de zu veröffentlichen. Mit der Teilnahme an einem Instagram-Gewinnspiel der FWTM auf www.instagram.com/visit.freiburg/ oder einem Facebook-Gewinnspiel der FWTM auf www.facebook.com/visit.freiburg/ erklärt sich jeder Teilnehmer mit diesen Datenschutzrichtlinien einverstanden.